Die Schutzgemeinschaft Frankreich stellt sich vor:

Die Schutzgemeinschaft Frankreich ist die große Interessenvertretung der Besitzer von Auslandsimmobilien in Frankreich, die ihre Mitglieder seit Jahren erfolgreich zu allen Fragen, die mit der Immobilie und dem Aufenthalt in Frankreich zusammen hängen, informiert und berät.
Bereits weit über 4000 Immobilienbesitzer und -Interessenten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nehmen unsere aktive Hilfe in Anspruch und schätzen unsere gründlichen Informationen und fachkundigen Beratungen.

Zur Erreichung dieser Ziele


Die Arbeit des Vereins wird ausschließlich aus den Beiträgen seiner Mitglieder und dem Verkauf seiner Publikationen finanziert und untersteht keiner staatlichen, politischen oder sonstigen Einflussnahme. Der Verein ist vielmehr ausschließlich den Interessen seiner Mitglieder verpflichtet und als Verbraucherschutzverband gem. § 4 UKlaG anerkannt.
Wir können beim Erwerb von Immobilien beraten und informieren und bei Bedarf auch Kontakte vermitteln, wir sind jedoch weder Makler noch Vermittler und von daher unabhängig.

Zu unserem Beratungs-Team gehören erfahrene Rechtsanwälte und andere Spezialisten. Wir beraten nicht nur vom deutschen Schreibtisch, sondern können über unsere Stützpunkte in Frankreich bei vielen Problemen auch mit örtlichen Kenntnissen und Kontakten helfen. Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Frankreich ist Rechtsanwalt Thomas M. Kudlazek, Notar a.D.

ONLINE-
BERATUNG

auch für
Nicht-Mitglieder

 Immobilienrecht, Erbrecht, Steuern
zum Festpreis
 

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betreiben wir eine umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit

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informieren wir unsere Mitglieder regelmäßig über alle rechtlichen Veränderungen

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beraten wir unsere Mitglieder in Immobilien- und Steuerfragen

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überprüfen wir anwaltlich zu günstigen Konditionen Vorverträge und Kaufverträge

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helfen wir bei der Abwicklung von Erbschaft und Nachlass in Frankreich

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bieten wir vergünstigte Stundensätze bei der Notwendigkeit einer anwaltlichen Beratung

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unterstützen wir unsere Mitglieder beim Kauf oder Verkauf von Immobilien

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veröffentlichen wir einschlägige Broschüren, Merkblätter und Info-Mappen

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bieten wir regelmäßig Seminare zur Immobilie und zum Aufenthalt in Frankreich an

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vermitteln wir unseren Mitgliedern zahlreiche Einkaufsvergünstigungen, Gruppentarife etc.

 

Unser Team

 

Aktuelles

 

Reform der
 Wertzuwachssteuer
 (Plus Value) 

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine wichtige Steuerreform in Frankreich hinweisen, die zum 1. Februar 2012 – für alle von diesem Zeitpunkt an beurkundeten Kaufverträge – in Kraft tritt:

Bisher wurde beim Verkauf einer als Zweitwohnsitz genutzten Immobile nach dem fünften Jahr des Haltens dieser Immobilie der Wertzuwachs um 10% pro Jahr gemindert, was zur Folge hatte dass nach insgesamt 15 Jahren die Immobilie ohne Anfall der Wertzuwachssteuer „Plus Value“ verkauft werden konnte.

Zukünftig wird dieser Zeitraum massiv ausgeweitet:

Bei einem Verkauf innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb bleibt es dabei, dass die Steuer auf den vollen Differenzbetrag zu bezahlen ist. Abzugsfähig sind hierbei die Erwerbskosten und unter bestimmten Umständen Erhaltungskosten.

Neu ist, dass zukünftig statt 10% nur noch 2% pro Jahr für das 6. bis 17. Jahr abgezogen werden dürfen, vom 18. bis zum 24. Jahr seit Erwerb 4% pro Jahr und ab dem 25. Jahr dann 8% pro Jahr.

Rechnerisch bedeutet dies, dass ein Immobilienverkauf nicht wie bisher nach 15 Jahren gänzlich von der Plus Value befreit bleibt, sondern erst nach 30 Jahren.

Dieses stellt eine ganz massive Steuererhöhung im Verkaufsfalle dar.

Da die Plus Value nach wie vor nur beim Verkauf von Zweitwohnsitzen anfällt, sollte ggfls. bei sehr hohen Gewinnzuwächsen in Erwägung gezogen werden, die Frankreich-Immobilie zum Erstwohnsitz zu erklären. Zu beachten bleibt hierbei, dass dieser Erstwohnsitz im Verkaufsfalle bereits einen gewissen Zeitraum bestanden haben muss und man in der Regel in Frankreich auch einkommensteuerpflichtig gewesen sein muss.
 

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