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Unsere Praktischen Ratgeber Frankreich informieren aktuell, praxisorientiert und leicht verständlich über alle wichtigen Fragen des Lebens in Frankreich, die dem Ausländer zu schaffen machen können. |
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Sie informiert über Veränderungen und Neuigkeiten in Frankreich, zu Rechts- und Steuerfragen, zu Kultur und Wissenswertem und zu vielen anderen interessanten Themen. |
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Seminare |
Dieses Seminar richtet sich an alle, die den Erwerb einer Immobilie im Ausland planen oder eine solche bereits besitzen, aber auch an alle, die in Frankreich arbeiten oder sich selbständig machen wollen. |
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Aktuelles |
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Reform der Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine wichtige Steuerreform in Frankreich hinweisen, die zum 1. Februar 2012 – für alle von diesem Zeitpunkt an beurkundeten Kaufverträge – in Kraft tritt: Bisher wurde beim Verkauf einer als Zweitwohnsitz genutzten Immobile nach dem fünften Jahr des Haltens dieser Immobilie der Wertzuwachs um 10% pro Jahr gemindert, was zur Folge hatte dass nach insgesamt 15 Jahren die Immobilie ohne Anfall der Wertzuwachssteuer „Plus Value“ verkauft werden konnte. Zukünftig wird dieser Zeitraum massiv ausgeweitet: Bei einem Verkauf innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb bleibt es dabei, dass die Steuer auf den vollen Differenzbetrag zu bezahlen ist. Abzugsfähig sind hierbei die Erwerbskosten und unter bestimmten Umständen Erhaltungskosten. Neu ist, dass zukünftig statt 10% nur noch 2% pro Jahr für das 6. bis 17. Jahr abgezogen werden dürfen, vom 18. bis zum 24. Jahr seit Erwerb 4% pro Jahr und ab dem 25. Jahr dann 8% pro Jahr. Rechnerisch bedeutet dies, dass ein Immobilienverkauf nicht wie bisher nach 15 Jahren gänzlich von der Plus Value befreit bleibt, sondern erst nach 30 Jahren. Dieses stellt eine ganz massive Steuererhöhung im Verkaufsfalle dar. Da die Plus Value nach wie vor nur beim Verkauf von Zweitwohnsitzen anfällt, sollte ggfls. bei sehr hohen Gewinnzuwächsen in Erwägung gezogen werden, die Frankreich-Immobilie zum Erstwohnsitz zu erklären. Zu beachten bleibt hierbei, dass dieser Erstwohnsitz im Verkaufsfalle bereits einen gewissen Zeitraum bestanden haben muss und man in der Regel in Frankreich auch einkommensteuerpflichtig gewesen sein muss. |
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