Beitrittserklärung:
VSA - Vereinigte Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.

Ich erkläre hiermit meinen Beitritt als Beratungsmitglied zur:
Schutzgemeinschaft Frankreich
VSA - Vereinigte Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.

zu den oben genannten Konditionen

Vorname, Name

 

Vorname (Ehe-Partner

 

Straße

 

PLZ/ORT

 

Telefon / Fax

 

E-Mail

 

Datum/Unterschrift

 

(Namenseintrag gilt aus Unterschrift)

 Immobilie in Frankreich    ja                nein   

Zahlung des Jahresbeitrages:    

 

 

  Überweisung:

Postbank Nürnberg (BLZ 760 100 85), Konto 310 171 854
BIC: PBNKDEFF   IBAN: DE25 7601 0085 0310 1718 54

 

 

 

 Bankeinzug

Kontoinhaber:

 

Bankinstitut:

 

BLZ:

Kontonummer:

Haben Sie weitere Fragen / Wünsche / Anregungen

Datenschutzerklärung: Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden im Fall Ihres Beitritts eketronisch gespeichert, soweit dies für eine ordnungsgemäße Mitgliederverwaltung und - betreuung erforderlich ist.

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Infos und Beratung zu allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Ferienhausvermietung
 

Sie können auch gerne das Beitrittsformular ausdrucken und es ausgefüllt an folgende Fax-Nummer schicken:
0881-1288 292

Beitrittsformular als Download (pdf-Format)

Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft Frankreich:

Warum Mitglied werden ?
Die Mitgliedschaft in der Schutzgemeinschaft Frankreich bringt mehr Sicherheit bei allen rechtlichen Fragen, die mit der Immobilie und dem Aufenthalt in Frankreich zusammenhängen. Als Mitglied kann man sich zu diesen Themen von den Fachjuristen der Schutzgemeinschaft beraten lassen.

Unser Rat zahlt sich aus !
Unsere in der Mitgliedschaft enthaltenen Beratungsleistungen ersparen oftmals den teuren Gang zum Rechtsanwalt. Unsere Fachberater sind zudem mit den einschlägigen Problemen bestens vertraut und können daher schnell und wirkungsvoll helfen. Durch unsere Rechtsanwälte überprüfen wir auch Vorverträge und Kaufverträge.

Ab wann hilft die Schutzgemeinschaft ?
Sofort nach Beitritt und Zahlung des Jahresbeitrages kann der Rat und die Hilfe der Schutzgemeinschaft in Anspruch genommen werden. Es gibt keine Wartefristen, auch nicht für laufende Probleme.

Wie hilft die Schutzgemeinschaft ?
Die Beratung und Hilfe der Schutzgemeinschaft kann innerhalb der normalen Geschäftszeiten per Telefon, per Email, per Post oder durch Besuch unseres Beratungszentrums abgerufen werden. Anfragen unserer Mitglieder beantworten wir umgehend.

Was kostet die Mitgliedschaft ?
Der Jahresbeitrag für die Beratungsmitgliedschaft beträgt 140,00 Euro und wird jährlich im voraus zum 01.01. des Jahres bezahlt, am besten im bequemen Einzugsverfahren. Eine zusätzliche Aufnahmegebühr fällt nicht an. Bei Eintritt nach dem 01.07. wird nur der halbe Jahresbeitrag berechnet (Kündigung dann erst zum Ende des nächsten Jahres möglich). Bei Eintritt im letzten Quartal, also nach dem 01.10., gilt der Beitrag bereits für das kommende Jahr. Die Mitgliedschaft kann jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderjahr gekündigt werden. Die Kündigung ist nach Bestätigung wirksam.

Unsere Leistungen umfassen:
Die Mitgliedschaft als Beratungsmitglied in der Schutzgemeinschaft Frankreich umfasst:

Unser Team

 

Aktuelles

 

Reform der
 Wertzuwachssteuer
 (Plus Value) 

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine wichtige Steuerreform in Frankreich hinweisen, die zum 1. Februar 2012 – für alle von diesem Zeitpunkt an beurkundeten Kaufverträge – in Kraft tritt:

Bisher wurde beim Verkauf einer als Zweitwohnsitz genutzten Immobile nach dem fünften Jahr des Haltens dieser Immobilie der Wertzuwachs um 10% pro Jahr gemindert, was zur Folge hatte dass nach insgesamt 15 Jahren die Immobilie ohne Anfall der Wertzuwachssteuer „Plus Value“ verkauft werden konnte.

Zukünftig wird dieser Zeitraum massiv ausgeweitet:

Bei einem Verkauf innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb bleibt es dabei, dass die Steuer auf den vollen Differenzbetrag zu bezahlen ist. Abzugsfähig sind hierbei die Erwerbskosten und unter bestimmten Umständen Erhaltungskosten.

Neu ist, dass zukünftig statt 10% nur noch 2% pro Jahr für das 6. bis 17. Jahr abgezogen werden dürfen, vom 18. bis zum 24. Jahr seit Erwerb 4% pro Jahr und ab dem 25. Jahr dann 8% pro Jahr.

Rechnerisch bedeutet dies, dass ein Immobilienverkauf nicht wie bisher nach 15 Jahren gänzlich von der Plus Value befreit bleibt, sondern erst nach 30 Jahren.

Dieses stellt eine ganz massive Steuererhöhung im Verkaufsfalle dar.

Da die Plus Value nach wie vor nur beim Verkauf von Zweitwohnsitzen anfällt, sollte ggfls. bei sehr hohen Gewinnzuwächsen in Erwägung gezogen werden, die Frankreich-Immobilie zum Erstwohnsitz zu erklären. Zu beachten bleibt hierbei, dass dieser Erstwohnsitz im Verkaufsfalle bereits einen gewissen Zeitraum bestanden haben muss und man in der Regel in Frankreich auch einkommensteuerpflichtig gewesen sein muss.
 

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