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  Schutzgemeinschaft Frankreich
VSA-Vereinigte Schutzgemeinschaft Auslandsimmobilien e.V.

Beratungszentrum Auslandsgrundbesitz
D-82398 Polling, Kirchplatz 1

Tel: 0881-1288 291
Fax: 08811288 292
EMail: sg-frankreich@gmx.de

Unser Team


Staatlich anerkannt als Verbraucherschutzverband und eingetragen in die Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 UKlaG.

eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 80637
Vorsitzender: Rechtsanwalt Thomas M. Kudlazek, Notar a.D.

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Aktuelles

 

Reform der
 Wertzuwachssteuer
 (Plus Value) 

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine wichtige Steuerreform in Frankreich hinweisen, die zum 1. Februar 2012 – für alle von diesem Zeitpunkt an beurkundeten Kaufverträge – in Kraft tritt:

Bisher wurde beim Verkauf einer als Zweitwohnsitz genutzten Immobile nach dem fünften Jahr des Haltens dieser Immobilie der Wertzuwachs um 10% pro Jahr gemindert, was zur Folge hatte dass nach insgesamt 15 Jahren die Immobilie ohne Anfall der Wertzuwachssteuer „Plus Value“ verkauft werden konnte.

Zukünftig wird dieser Zeitraum massiv ausgeweitet:

Bei einem Verkauf innerhalb der ersten fünf Jahre nach Erwerb bleibt es dabei, dass die Steuer auf den vollen Differenzbetrag zu bezahlen ist. Abzugsfähig sind hierbei die Erwerbskosten und unter bestimmten Umständen Erhaltungskosten.

Neu ist, dass zukünftig statt 10% nur noch 2% pro Jahr für das 6. bis 17. Jahr abgezogen werden dürfen, vom 18. bis zum 24. Jahr seit Erwerb 4% pro Jahr und ab dem 25. Jahr dann 8% pro Jahr.

Rechnerisch bedeutet dies, dass ein Immobilienverkauf nicht wie bisher nach 15 Jahren gänzlich von der Plus Value befreit bleibt, sondern erst nach 30 Jahren.

Dieses stellt eine ganz massive Steuererhöhung im Verkaufsfalle dar.

Da die Plus Value nach wie vor nur beim Verkauf von Zweitwohnsitzen anfällt, sollte ggfls. bei sehr hohen Gewinnzuwächsen in Erwägung gezogen werden, die Frankreich-Immobilie zum Erstwohnsitz zu erklären. Zu beachten bleibt hierbei, dass dieser Erstwohnsitz im Verkaufsfalle bereits einen gewissen Zeitraum bestanden haben muss und man in der Regel in Frankreich auch einkommensteuerpflichtig gewesen sein muss.
 

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